Außensignalgeber und Blitzleuchte
Die am Gebäude befestigten Alarmgeber werden im Falle eines Einbruchalarmes von der Einbruchmeldezentrale angesteuert.
Die Alarmgabe erfolgt durch einen akustischen Signalgeber, welcher gemäß Emissionsschutzgesetz maximal 180 Sekunden in Betrieb sein darf.
Darüber hinaus wird eine optische Alarmierung in Form einer Blitzleuchte angezeigt.
Die Blitzleuchte ist solange in Betrieb, bis der Einbruchalarm von einer berechtigten Person an der Einbruchmelde- Zentrale zurückgesetzt wird.